Gastarbeiter in Deutschland
Info-Text:Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945) und dem Wiederaufbau Deutschlands dauerte es nicht lange, bis die Wirtschaft wieder boomte. Durch das sogenannte Wirtschaftswunder der Bundesrepublik fielen viele neue Arbeitsplätze an, die jedoch oftmals nicht besetzt werden konnten: dieser Arbeitskräftemangel führte schließlich dazu, dass die Bundesrepublik am 20. Dezember 1955 mit Italien ein „Anwerbeabkommen“ schloss. Dies bedeutete, dass italienische Arbeitskräfte nach Deutschland zum Arbeiten kamen, während ihre Familien in der Heimat blieben. Da trotzdem weiterhin viele offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt existierten, wurden zusätzliche Anwerbeverträge mit Spanien und Griechenland im Jahr 1960 geschlossen, Abkommen mit der Türkei (1961), Portugal (1964) und Jugoslawien (1968) folgten. Plan der meisten Gastarbeiter war es, innerhalb möglichst kurzer Zeit verhältnismäßig viel Geld zu verdienen, um einen Großteil des Lohns in die Heimat zu schicken und nach einiger Zeit dorthin zurückzukehren.
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in Deutschland waren sehr bescheiden: meist lebten sie in der Nähe der Arbeitsstelle in einfachsten Unterkünften wie Wohnheimen und Baracken, um möglichst viel Geld zu sparen. Sprachkurse oder andere Programme, die den Gastarbeitern besonders in ihrer Anfangszeit in Deutschland behilflich gewesen wären, gab es keine.
Anfang der 1970er Jahre führte die Wirtschaftskrise zu einem Anwerbestopp für weitere Arbeiter. Bis 1973 waren insgesamt 14 Millionen Gastarbeiter für eine bestimmte Zeit in die Bundesrepublik gekommen, rund elf Millionen kehrten nach ein paar Jahren der Arbeit wieder zurück in ihre Heimat. Viele blieben jedoch dauerhaft und holten auch ihre Familien nach Deutschland. Viele der ehemaligen Gastarbeiter leben noch heute hier, einige von ihnen haben auch die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.
Aufgaben
Die „Kopftuchdebatte“
Info-Text: Die sogenannte „Kopftuchdebatte“ beschäftigt sich mit der Frage, ob Lehrerinnen in Schulen ein Kopftuch tragen dürfen oder nicht. Diese Debatte wurde besonders zwischen 2003 und 2015 bundesweit geführt. 2006 beschloss die damalige Bundesregierung ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen, woraufhin mehrere Lehrerinnen entlassen worden waren, da sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollten. Eine davon klagte daher beim Verfassungsgericht in Karlsruhe für ihr Recht auf Religionsfreiheit und erhielt 2015 schließlich mit der Begründung, dass pauschale Verbote und eine Benachteiligung anderer Religionen nicht mit der Verfassung vereinbar seien, Recht. Daraufhin mussten in einigen Bundesländern, u. a. auch in Nordrhein-Westfalen, die Schulgesetze abgeändert werden.
Aufgaben