Jugoslawienkrieg
Info-Text: Mit dem Ende des Kalten Krieges* und dem Zusammenbruch der Sowjetunion zerfällt auch der Vielvölkerstaat Jugoslawien. Dieser besteht Ende der 1980er Jahre aus den sogenannten Teilrepubliken Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Serbien, Slowenien, Mazedonien, Montenegro sowie aus dem Kosovo und der Vojvodina, zwei autonome Provinzen innerhalb der Teilrepublik Serbien. Die Bevölkerung ist in vielen Teilen heterogen*, Serben machen auch außerhalb der serbischen Teilrepublik einen Großteil der Einwohner aus: in Kroatien 12%, in Bosnien-Herzegowina sogar mehr als 30%. Auch kulturelle und religiöse Unterschiede zwischen den dort lebenden Christen, Orthodoxen und Muslimen verschärfen die Situation zunehmend. Nationalistische Bewegungen und die Furcht vor einer serbischen Dominanz erfassen das gesamte Gebiet, bis Slowenien im Juni 1991 seine Unabhängigkeit* erklärt. Auch Kroatien (Juni) und Bosnien-Herzegowina (Oktober) erklären noch im selben Jahr ihre Unabhängigkeit*. Die Konflikte entwickeln sich zum Krieg. Zunächst werden Teile Kroatiens von der jugoslawischen Volksarmee (
JNA) besetzt, die kroatische Bevölkerung wehrt sich. Der Krieg verlagert sich nach Bosnien-Herzegowina. Die dort beheimateten Serben streben einen Anschluss der von ihnen besiedelten Gebiete an Rest-Jugoslawien an, was zu Widerständen bosnischer und kroatischer Truppen und somit zu Bürgerkriegen führt.
Der Krieg im ehemaligen Jugoslawien ist auch durch sogenannte „ethnische Säuberungen“* gekennzeichnet. Allein in Bosnien kommen über 100.000 Menschen ums Leben, viele flüchten ins Ausland. Die
NATO* greift in den Krieg ein und fliegt 1995 massive Angriffe gegen serbische Stellungen, bis sich die serbische Regierung zu Friedensverhandlungen bereit erklärt. Im Dezember 1995 beendet das Abkommen von Dayton den Krieg in Kroatien und Bosnien-Herzegowina.
Sieben Staaten auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien haben bis heute ihre Unabhängigkeit* erklärt: Kroatien, Slowenien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien sowie der Kosovo, der jedoch nicht von allen Nationen als unabhängiger Staat anerkannt wird.
Aufgaben
Aufgabe 1: Beschreibe die Quelle 1 (Asylerstanträge in Deutschland 1995) und setze sie mit dem Video von Edin Hamzic in Beziehung.
Quelle 1 | Asylerstanträge in Deutschland 1995

Quelleinformation
URL: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/broschuere-statistik-2005.pdf?__blob=publicationFile (eingesehen am 16.01.2018).
Aufgabe 2: Kritiker bezeichnen Bosnien und Herzegowina auch nach dem Dayton-Abkommen als „gespaltenes Land“. Erläutere mithilfe der Karte in Quelle 2 (Politische Gliederung Bosnien und Herzegowinas seit dem Abkommen von Dayton 1995) sowie den zusätzli-chen Informationen die politische Lage und beziehe Stellung zu der Kritik.
Quelle 2 | Politische Gliederung von Bosnien und Herzegowina seit dem Abkommen von Dayton
Das Abkommen von Dayton:
1995 wurde mit dem Abkommen von Dayton der dreijährige Krieg in der Region formal beendet. Er wurde unter Vermittlung der USA mit Beteiligung der EU und un-ter der Leitung des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton am 14.12.1995 in Paris unterzeichnet. Zu den wichtigsten Inhalten des Abkommens zählt die Unabhängigkeit Bosnien und Herzegowinas als stark dezentralisierter Staat* mit der Hauptstadt Sara-jevo. Diese Grenzen wurden von Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien aner-kannt. Um den Frieden im Bürgerkriegsland zu wahren, besteht Bosnien und Herze-gowina bis heute aus zwei Entitäten*: der Föderation Bosnien und Herzegowina (frü-her auch als bosniakisch-kroatische Föderation bezeichnet) und der Republika Srpska. Beide Entitäten verfügen über eine eigene Exekutive* und Legislative*, der Distrikt Brčko untersteht beiden Entitäten direkt dem Gesamtstaat.

Quelleninformation:
URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_von_Dayton#/media/File:Bosnien-herzegowina_2-1225x1200.png (eingesehen am 16.01.2018).
Aufgabe 3: Erkläre die Rückkehr Edin Hamzics nach Deutschland unter Erschließung von Quelle 3 (Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz 2015).
Quelle 3 | Asylbeschleunigungsgesetz 2015
Bosnien und Herzegowina gehört, wie einige andere europäische Länder auch, nicht der Europäischen Union* an. Für Menschen dieser Länder ist der Zugang zum Arbeitsmarkt der EU-Länder schwierig. Hierzu verabschiedete der Deutsche Bundestag 2015 folgende Änderung:

Quelleninformation:
URL: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl115s1789.pdf%27%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1789.pdf%27%5D__1515273526764 (eingesehen am 15.01.2018).